Anmeldung und Verlauf
Oft spüren Menschen selbst, dass sie ein Problem haben, das sie alleine nicht lösen können oder sie sind verunsichert, wie sie sich in einer schwierigen Lebenssituation richtig verhalten sollen.
Viele sprechen zunächst mit Verwandten, Freunden oder Bekannten darüber, mit ErzieherInnen, LehrerInnen, ÄrztInnen oder auch den MitarbeiterInnen der Jugendämter.
Sich an eine der örtlichen Beratungsstellen zu wenden, ist eine von mehreren Möglichkeiten der fachkundigen Hilfe.
Die Anmeldung ist einfach: telefonisch oder persönlich geben Sie uns während der Büro- bzw. offenen Sprechstunden eine erste Problembeschreibung. Sie erhalten dann - in der Regel nach einer Wartezeit - einen Termin für ein Erstgespräch.
Sie brauchen keine ärztliche Überweisung und keinen Krankenschein, wir bitten Sie jedoch, wichtige Unterlagen (z.B. vorliegende Befundberichte, Gutachten, Zeugnisse der Kinder) mitzubringen.
Im Erstgespräch lernen Sie zunächst Ihre(n) BeraterIn kennen, werden gemeinsam die Vorgeschichte erheben (Anamnese) und die nächsten Schritte überlegen: Je nach Problem können diagnostische Untersuchungen, Erziehungsberatung, Fördermaßnahmen, Informationen oder auch psychotherapeutische Hilfen notwendig sein.
Wichtig ist, dass Sie sich die Zeit hierfür nehmen und sich auf diesen Prozess einlassen können. Ihr(e) BeraterIn kann Ihnen ein Problem nicht abnehmen, aber sie/er kann Sie dabei unterstützen, Ziele zu entwickeln und Veränderungen in diese Richtung zu wagen.
Beratung und Psychotherapie vollziehen sich in gegenseitigem Vertrauen. Dies setzt auch voraus, dass vereinbarte Termine eingehalten werden bzw. bei Verhinderung eine rechtzeitige Absage erfolgt.
Die Dauer einer Beratung/Behandlung ist sehr unter-schiedlich: Sowohl kurzzeitige Hilfen, Kriseninterventionen als auch langfristige Fördermaßnahmen und psycho-therapeutische Begleitung sind je nach Problemstellung und Zielorientierung möglich.
Wenn ambulante Hilfen nicht ausreichen für spürbare Veränderungen, wird manchmal stationäre Hilfe notwendig. Ihr(e) BeraterIn wird Sie dann bei der Suche nach einer geeigneten Einrichtung unterstützen und Sie bei besonderen Fragestellungen an andere Fachberatungsstellen verweisen.
Der Verlauf einer Beratung, Fördermaßnahme oder Therapie wird in der Regel dokumentiert und mit einem Abschlussgespräch beendet. Unter Umständen wird sich Ihr(e) BeraterIn nach einer gewissen Zeit noch einmal an Sie wenden, um zu erfragen, wie Sie nachträglich die durch die Behandlung eingetretenen Veränderungen beurteilen (Katamnese). |